Förderung & Zuschüsse · Beratung

BAFA-Beratungsförderung: 50 % Zuschuss für Ihre Unternehmensberatung

Die BAFA-Beratungsförderung heißt offiziell „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. KMU sind kleine und mittlere Unternehmen. Der Bund bezuschusst damit eine externe Beratung zu Fragen der Unternehmensführung, zum Beispiel zu Digitalisierung oder zur Nachfolge. Zuständig ist das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das Geld kommt aus dem Bundeshaushalt und dem Europäischen Sozialfonds Plus.

Für Betriebe in NRW übernimmt das BAFA 50 % der Beratungskosten. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 €, der Zuschuss beträgt also bis zu 1.750 € je Beratung. Eine Beratung umfasst höchstens fünf Tage. Sie können zwei Beratungen pro Jahr fördern lassen, insgesamt fünf. Wichtig: Anträge nimmt das BAFA nur noch bis zum 31.12.2026 an. Ein Nachfolgeprogramm ist bisher nicht angekündigt.

Wir sind für das Programm beim BAFA gelistet. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben passt, und stellen den BAFA-Antrag rechtzeitig.

Frist: Anträge nur bis 31.12.2026

Danach endet die Richtlinie. Ob es 2027 ein neues Programm gibt, ist offen. Zwischen Antrag und Beratungsbeginn liegen einige Schritte. Planen Sie deshalb Zeit ein und sprechen Sie uns früh an.

Kurzfakten zur BAFA-Förderung für Unternehmensberatung

Fördergeber

Bund (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), Bewilligung durch das BAFA, kofinanziert aus dem ESF Plus

Zielgruppe

Kleine und mittlere Unternehmen und Angehörige freier Berufe

Art und Höhe

Zuschuss; in NRW 50 % der Beratungskosten, in den neuen Bundesländern 80 %

Höchstbetrag

1.750 € je Beratung in NRW (50 % von höchstens 3.500 €); in den neuen Bundesländern 2.800 €

Laufzeit und Frist

Anträge bis 31.12.2026; Nachfolger nicht angekündigt

Antragsweg

Online beim BAFA

Antrag vor Beginn

Ja; der Beratungsvertrag darf erst nach dem Informationsschreiben des BAFA unterschrieben werden

Für wen es passt und für wen nicht

Das Programm passt, wenn …

  • Ihr Betrieb ein kleines oder mittleres Unternehmen ist und Sie eine klar umrissene Frage mit externer Hilfe angehen wollen, zum Beispiel die Digitalisierung von Abläufen oder die Vorbereitung einer Übergabe.
  • die Beratung in fünf Tage passt. Das sind höchstens 40 Stunden.

Es passt nicht, wenn …

  • Ihr Unternehmen selbst eine Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung ist. Ausgeschlossen sind auch Unternehmen im Insolvenzverfahren, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Religionsgemeinschaften.
  • dieselbe Beratung schon aus einem anderen öffentlichen Zuschuss bezahlt wird.

Ist Ihr Unternehmen jünger als ein Jahr? Dann brauchen Sie zusätzlich ein kostenloses Informationsgespräch bei einem Regionalpartner, etwa der IHK oder der Handwerkskammer. Wann es stattfinden muss, beschreiben BAFA und Kammern unterschiedlich. Wir klären den richtigen Zeitpunkt mit Ihnen.

So läuft es ab

01

Erstgespräch

Sie schildern Ihre Frage. Wir prüfen, ob das Programm passt und ob Sie noch Beratungen frei haben.

02

Antrag beim BAFA

Wir bereiten den Online-Antrag mit Ihnen vor. Sie reichen ihn ein, bevor die Beratung beginnt.

03

Informationsschreiben

Das BAFA schickt Ihnen ein Informationsschreiben. Erst danach unterschreiben wir gemeinsam den Beratungsvertrag.

04

Beratung

Wir beraten Sie, höchstens fünf Tage.

05

Verwendungsnachweis

Sie zahlen die Rechnung und reichen den Nachweis beim BAFA ein. Dafür haben Sie sechs Monate ab Erhalt des Informationsschreibens. Wir stellen die Unterlagen mit Ihnen zusammen.

06

Auszahlung

Das BAFA prüft den Nachweis und zahlt den Zuschuss aus.

Typische Fehler

Vertrag zu früh unterschrieben

Wer den Beratungsvertrag vor dem Informationsschreiben unterschreibt, setzt die Förderung für diese Beratung aufs Spiel.

Frist für den Nachweis verpasst

Der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben beim BAFA sein. Wer die Frist reißt, gefährdet den Zuschuss.

Mehrwertsteuer falsch gerechnet

Seit dem 15.11.2025 gilt: Wer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, bekommt den Zuschuss auf den Bruttobetrag. Manche Merkblätter sagen noch etwas anderes.

De-minimis-Grenze übersehen

Der Zuschuss zählt als De-minimis-Beihilfe, also als Kleinbeihilfe nach EU-Recht. Ihr Betrieb darf in drei Jahren höchstens 300.000 € solcher Beihilfen erhalten. Wir fragen das vorab ab.

Kombinierbar mit …

Eine Beratung, die aus einem anderen öffentlichen Zuschuss bezahlt wird, fördert das BAFA nicht. Für jede Beratung kommt also nur ein Zuschussprogramm in Frage. Ob sich die BAFA-Förderung mit weiteren Programmen verbinden lässt, prüfen wir vor dem Antrag anhand der Förderrichtlinien.

Häufige Fragen

Bis wann kann ich die BAFA-Beratungsförderung beantragen, und was gilt 2027?

Anträge sind bis zum 31.12.2026 möglich. Danach endet die Richtlinie. Ein Nachfolgeprogramm hat der Bund bisher nicht angekündigt. Sobald sich das ändert, passen wir diese Seite an.

Wie hoch ist der Zuschuss in NRW?

50 % der Beratungskosten. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 €, der Zuschuss liegt also bei bis zu 1.750 € je Beratung.

Wie oft kann ich die Förderung nutzen?

Bis zu zweimal pro Jahr und höchstens fünfmal während der Laufzeit der Richtlinie.

Darf ich mit der Beratung schon anfangen?

Nein. Erst stellen Sie den Antrag, dann kommt das Informationsschreiben des BAFA. Erst danach unterschreiben Sie den Beratungsvertrag.

Was gilt, wenn mein Unternehmen jünger als ein Jahr ist?

Sie brauchen zusätzlich ein kostenloses Informationsgespräch bei einem Regionalpartner, etwa der IHK oder der Handwerkskammer. Den Zeitpunkt stimmen wir mit Ihnen ab.

Lars Pooth
Prokurist

Raffael Küpper
Dipl.-Betriebswirt