Förderung & Zuschüsse · Beratung · Thüringen
Beratungsrichtlinie Thüringen: geförderte Beratung für Thüringer Betriebe
Über die Beratungsrichtlinie Thüringen fördert der Freistaat externe Beratung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Gefördert werden 50 % eines festen Satzes von 950 € je Tagewerk. Das sind 475 € Zuschuss pro Beratungstag. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Möglich sind bis zu 20 Tagewerke je Beratungsfall, also bis zu 9.500 € Zuschuss. Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2029. Stichtage gibt es nicht, Sie können laufend beantragen.
Wichtig: Antragsberechtigt sind nur KMU mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Beratung im Förderportal der Thüringer Aufbaubank (TAB), die über den Antrag entscheidet. Das RKW Thüringen ist einer der Qualitätssicherer der Richtlinie. Es akkreditiert Berater für sein Netzwerk und kann den Antrag für Ihren Betrieb übernehmen.
Wir beraten Thüringer Betriebe vor Ort und digital.
Kurzfakten zur Beratungsrichtlinie Thüringen
Fördergeber
Freistaat Thüringen, kofinanziert aus dem ESF Plus (Europäischer Sozialfonds Plus); Bewilligung durch die Thüringer Aufbaubank (TAB)
Zielgruppe
KMU mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen
Art und Höhe
Zuschuss, 50 % von 950 € je Tagewerk = 475 € je Tag
Höchstbetrag
20 Tagewerke je Beratungsfall, max. 9.500 €
Laufzeit und Frist
Richtlinie bis 31.12.2029; keine Stichtage
Antragsweg
Online im Förderportal der TAB; das RKW Thüringen kann die Antragstellung übernehmen
Antrag vor Beginn
Ja
Was die Beratungsförderung in Thüringen abdeckt
Die Förderung gilt für die sogenannte Intensivberatung. Die Themen sind breit gefasst. Dazu gehören Wachstum, Investitionen, Nachfolge, Innovation und Digitalisierung. Das RKW Thüringen nennt ausdrücklich auch die Einführung von KI und die Personalentwicklung.
Der Satz von 950 € je Tagewerk schließt die Kosten für den Qualitätssicherer ein. Der Qualitätssicherer bestätigt vor der Beratung den Bedarf und die Zahl der Tagewerke. Er prüft auch, ob der Berater für das Thema geeignet ist. Das RKW Thüringen ist einer dieser Qualitätssicherer.
Laut RKW Thüringen ist die Zahl der Beratungsprojekte je Unternehmen nicht begrenzt.
Für wen es passt und für wen nicht
Es passt, wenn …
- Ihr Betrieb Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen hat.
- Sie ein konkretes Vorhaben haben, etwa eine Nachfolge, eine Investition oder die Einführung von KI.
- Sie Beratung über mehrere Tage brauchen.
Es passt nicht, wenn …
- Ihr Betrieb nur in NRW oder einem anderen Bundesland sitzt. Dann prüfen wir andere Programme mit Ihnen.
- Sie als freier Beruf selbst überwiegend wirtschaftsberatend tätig sind.
- Sie in der landwirtschaftlichen Primärproduktion arbeiten.
- die Beratung schon begonnen hat.
So arbeiten wir mit Ihnen
01
Erstgespräch
Wir klären Ihr Vorhaben und prüfen, ob Ihr Betrieb antragsberechtigt ist. Das geht persönlich oder digital.
02
Erstanalyse und Qualitätssicherung
Läuft die Qualitätssicherung über das RKW Thüringen, erstellt es zuerst eine Erstanalyse. Laut RKW dauert sie etwa 2 Tage. Danach gibt der Qualitätssicherer seine Stellungnahme ab.
03
Antrag
Der Antrag geht vor Beginn an die TAB. Das RKW übernimmt das auf Wunsch. Laut RKW dauert dieser Schritt etwa eine Woche.
04
Beratung
Nach der Freigabe beraten wir Sie, vor Ort in Ihrem Betrieb oder digital.
05
Abschluss und Auszahlung
Nach der Beratung folgt die Qualitätssicherung. Laut RKW wird der Zuschuss 1 bis 2 Wochen nach Ausgleich der Rechnung ausgezahlt.
Auch nach der Auszahlung haben Sie bei uns einen festen Ansprechpartner, in Bocholt oder digital.
Typische Fehler
Zu früh begonnen
Erst die Stellungnahme des Qualitätssicherers, dann der Antrag bei der TAB, dann der erste Beratungstag. Wer vorher anfängt, gefährdet den Zuschuss.
Standort falsch eingeschätzt
Gefördert werden nur Betriebe mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen. Ein Kunde oder Projekt in Thüringen reicht nicht.
Umfang nicht abgestimmt
Die Zahl der Tagewerke bestätigt der Qualitätssicherer vorab. Planen Sie den Umfang deshalb vor dem Antrag genau.
Doppelt beantragt
Dieselbe Beratung lässt sich nicht über zwei Zuschussprogramme fördern.
Kombinierbar mit …
Die BAFA-Beratungsförderung schließt Beratungen aus, die schon aus anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden. Für dieselbe Beratung kommt also nur eines der beiden Programme in Frage.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss nach der Thüringer Beratungsrichtlinie?
50 % von 950 € je Tagewerk, also 475 € je Beratungstag. Bei bis zu 20 Tagewerken sind das höchstens 9.500 € je Beratungsfall.
Kann ein Betrieb aus NRW die Thüringer Beratungsrichtlinie nutzen?
Nur mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Thüringen. Ohne Standort in Thüringen ist ein Betrieb nicht antragsberechtigt.
Wo stelle ich den Antrag?
Online im Förderportal der Thüringer Aufbaubank, vor Beginn der Beratung. Das RKW Thüringen kann den Antrag für Sie stellen.
Bis wann läuft das Programm?
Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2029. Stichtage gibt es nicht.
Kommen Sie für die Beratung nach Thüringen?
Ja, wir beraten vor Ort in Ihrem Betrieb. Viele Termine lassen sich auch digital führen.
Ihre Ansprechpartner
Vereinbaren Sie ein Erstgespräch oder rufen Sie uns an. Das Erstgespräch ist unverbindlich.
Lars Pooth
Prokurist
Raffael Küpper
Dipl.-Betriebswirt
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Stand: 20.10.2026. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.