Förderung & Zuschüsse · Beratung · Thüringen

Beratungsrichtlinie Thüringen: geförderte Beratung für Thüringer Betriebe

Über die Beratungsrichtlinie Thüringen fördert der Freistaat externe Beratung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Gefördert werden 50 % eines festen Satzes von 950 € je Tagewerk. Das sind 475 € Zuschuss pro Beratungstag. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Möglich sind bis zu 20 Tagewerke je Beratungsfall, also bis zu 9.500 € Zuschuss. Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2029. Stichtage gibt es nicht, Sie können laufend beantragen.

Wichtig: Antragsberechtigt sind nur KMU mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Beratung im Förderportal der Thüringer Aufbaubank (TAB), die über den Antrag entscheidet. Das RKW Thüringen ist einer der Qualitätssicherer der Richtlinie. Es akkreditiert Berater für sein Netzwerk und kann den Antrag für Ihren Betrieb übernehmen.

Wir beraten Thüringer Betriebe vor Ort und digital.

Kurzfakten zur Beratungsrichtlinie Thüringen

Fördergeber

Freistaat Thüringen, kofinanziert aus dem ESF Plus (Europäischer Sozialfonds Plus); Bewilligung durch die Thüringer Aufbaubank (TAB)

Zielgruppe

KMU mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen

Art und Höhe

Zuschuss, 50 % von 950 € je Tagewerk = 475 € je Tag

Höchstbetrag

20 Tagewerke je Beratungsfall, max. 9.500 €

Laufzeit und Frist

Richtlinie bis 31.12.2029; keine Stichtage

Antragsweg

Online im Förderportal der TAB; das RKW Thüringen kann die Antragstellung übernehmen

Antrag vor Beginn

Ja

Was die Beratungsförderung in Thüringen abdeckt

Die Förderung gilt für die sogenannte Intensivberatung. Die Themen sind breit gefasst. Dazu gehören Wachstum, Investitionen, Nachfolge, Innovation und Digitalisierung. Das RKW Thüringen nennt ausdrücklich auch die Einführung von KI und die Personalentwicklung.

Der Satz von 950 € je Tagewerk schließt die Kosten für den Qualitätssicherer ein. Der Qualitätssicherer bestätigt vor der Beratung den Bedarf und die Zahl der Tagewerke. Er prüft auch, ob der Berater für das Thema geeignet ist. Das RKW Thüringen ist einer dieser Qualitätssicherer.

Laut RKW Thüringen ist die Zahl der Beratungsprojekte je Unternehmen nicht begrenzt.

Für wen es passt und für wen nicht

Es passt, wenn …

  • Ihr Betrieb Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen hat.
  • Sie ein konkretes Vorhaben haben, etwa eine Nachfolge, eine Investition oder die Einführung von KI.
  • Sie Beratung über mehrere Tage brauchen.

Es passt nicht, wenn …

  • Ihr Betrieb nur in NRW oder einem anderen Bundesland sitzt. Dann prüfen wir andere Programme mit Ihnen.
  • Sie als freier Beruf selbst überwiegend wirtschaftsberatend tätig sind.
  • Sie in der landwirtschaftlichen Primärproduktion arbeiten.
  • die Beratung schon begonnen hat.

So arbeiten wir mit Ihnen

01

Erstgespräch

Wir klären Ihr Vorhaben und prüfen, ob Ihr Betrieb antragsberechtigt ist. Das geht persönlich oder digital.

02

Erstanalyse und Qualitätssicherung

Läuft die Qualitätssicherung über das RKW Thüringen, erstellt es zuerst eine Erstanalyse. Laut RKW dauert sie etwa 2 Tage. Danach gibt der Qualitätssicherer seine Stellungnahme ab.

03

Antrag

Der Antrag geht vor Beginn an die TAB. Das RKW übernimmt das auf Wunsch. Laut RKW dauert dieser Schritt etwa eine Woche.

04

Beratung

Nach der Freigabe beraten wir Sie, vor Ort in Ihrem Betrieb oder digital.

05

Abschluss und Auszahlung

Nach der Beratung folgt die Qualitätssicherung. Laut RKW wird der Zuschuss 1 bis 2 Wochen nach Ausgleich der Rechnung ausgezahlt.

Auch nach der Auszahlung haben Sie bei uns einen festen Ansprechpartner, in Bocholt oder digital.

Typische Fehler

Zu früh begonnen

Erst die Stellungnahme des Qualitätssicherers, dann der Antrag bei der TAB, dann der erste Beratungstag. Wer vorher anfängt, gefährdet den Zuschuss.

Standort falsch eingeschätzt

Gefördert werden nur Betriebe mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen. Ein Kunde oder Projekt in Thüringen reicht nicht.

Umfang nicht abgestimmt

Die Zahl der Tagewerke bestätigt der Qualitätssicherer vorab. Planen Sie den Umfang deshalb vor dem Antrag genau.

Doppelt beantragt

Dieselbe Beratung lässt sich nicht über zwei Zuschussprogramme fördern.

Kombinierbar mit …

Die BAFA-Beratungsförderung schließt Beratungen aus, die schon aus anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden. Für dieselbe Beratung kommt also nur eines der beiden Programme in Frage.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss nach der Thüringer Beratungsrichtlinie?

50 % von 950 € je Tagewerk, also 475 € je Beratungstag. Bei bis zu 20 Tagewerken sind das höchstens 9.500 € je Beratungsfall.

Kann ein Betrieb aus NRW die Thüringer Beratungsrichtlinie nutzen?

Nur mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Thüringen. Ohne Standort in Thüringen ist ein Betrieb nicht antragsberechtigt.

Wo stelle ich den Antrag?

Online im Förderportal der Thüringer Aufbaubank, vor Beginn der Beratung. Das RKW Thüringen kann den Antrag für Sie stellen.

Bis wann läuft das Programm?

Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2029. Stichtage gibt es nicht.

Kommen Sie für die Beratung nach Thüringen?

Ja, wir beraten vor Ort in Ihrem Betrieb. Viele Termine lassen sich auch digital führen.

Lars Pooth
Prokurist

Raffael Küpper
Dipl.-Betriebswirt