Förderung & Zuschüsse · Effizienz
Ressourceneffizienzberatung NRW und Ressource.NRW: erst Beratung, dann Investition
Mit der Ressourceneffizienzberatung NRW lassen Sie Ihre Abläufe von externen Beratern auf Materialverbrauch und Abfall prüfen. Das Land NRW übernimmt bis zu 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss liegt zwischen 2.500 € und 100.000 € je Projekt. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Niederlassung in NRW. Die Mittel stammen aus dem EFRE, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Anträge sind letztmalig bis zum 31.12.2026 möglich. Ein Beratungsvertrag ist nur unter Vorbehalt der Förderzusage erlaubt.
Für die Investition danach gibt es das Förderprogramm Ressource.NRW. Es fördert innovative Anlagen, die Material sparen oder Rohstoffe im Kreislauf halten. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 60 %, mittlere bis zu 50 %. Ob nach der Runde bis zum 30.06.2026 eine neue Runde kommt, ist offen.
Wir prüfen mit Ihnen, ob sich der Schritt lohnt, und bereiten den Antrag vor.
Kurzfakten zur Ressourceneffizienz-Förderung
Ressourceneffizienzberatung NRW
Ressource.NRW
Fördergeber
Land NRW, EFRE
Land NRW, EFRE/JTF; Projektträger LANUK, fachlich begleitet von der Effizienz-Agentur NRW
Zielgruppe
KMU mit Sitz oder Niederlassung in NRW
KMU mit Sitz oder Niederlassung in NRW, Vorhaben in NRW
Art und Höhe
Zuschuss, bis 50 % der förderfähigen Ausgaben
Zuschuss, kleine Unternehmen bis 60 %, mittlere bis 50 %
Höchstbetrag
2.500 € bis 100.000 € Zuschuss je Projekt
25.000 € bis 4 Mio. € Zuschuss je Vorhaben
Laufzeit und Frist
Anträge letztmalig bis 31.12.2026
Runde 2026 lief bis 30.06.2026; neue Runde derzeit offen
Antragsweg
Portal EFRE.NRW.online
Förderportal efre.ecoh.nrw.de, Projektträger LANUK
Antrag vor Beginn
Ja; Beratungsvertrag nur unter Vorbehalt der Förderzusage
Ja
Das LANUK ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW, früher LANUV. Die Effizienz-Agentur NRW berät fachlich zu beiden Programmen. Sie ist Anlaufstelle, nicht Fördergeber.
Ressourceneffizienz-Förderung: erst Beratung, dann Investition
01
Schritt 1: Beratung
Externe Berater suchen, wo in Ihren Abläufen Material verloren geht und wo sich Abfall vermeiden lässt. Am Ende stehen konkrete Maßnahmen.
02
Schritt 2: Investition
Braucht eine Maßnahme neue Technik, kommt Ressource.NRW in Frage. Gefördert werden innovative Investitionen. Sie verbrauchen weniger Material, setzen Sekundärrohstoffe ein, vermeiden Abfall oder verbessern Sammlung, Sortierung und Recycling. Innovativ heißt hier: Das Verfahren wird großtechnisch noch nicht angewendet. Ein Begutachtungsausschuss bewertet die Anträge nach Punkten.
Ob die Beratung Voraussetzung für Ressource.NRW ist, prüfen wir vor dem Antrag anhand der Förderbekanntmachung. Beide Programme gehören zur Richtlinie „Ressourceneffizienz und Circular Economy“, die bis 30.06.2027 gilt.
Zum Stand von Ressource.NRW
Die Runde 2026 endete am 30.06.2026. Eine neue Runde ist bisher nicht angekündigt. Wir melden uns, sobald wieder Anträge möglich sind.
Für wen es passt und für wen nicht
Es passt, wenn …
- Sie produzieren und Rohstoff- und Entsorgungskosten spürbar zu Buche schlagen.
- Sie eine Investition planen und vorher wissen wollen, ob sie sich rechnet.
Es passt nicht, wenn …
- Ihr Unternehmen 250 oder mehr Beschäftigte hat oder die Umsatz- und Bilanzgrenzen für KMU überschreitet.
- Sie keinen Sitz und keine Niederlassung in NRW haben.
- es Ihnen vor allem um Energie geht. Dafür gibt es eigene Programme.
So arbeiten wir mit Ihnen
01
Erstgespräch
Wir klären, wo Ihr Betrieb Material und Geld verliert und ob die Förderung passt.
02
Antrag Beratung
Wir bereiten den Antrag über EFRE.NRW.online vor. Den Beratungsvertrag schließen Sie nur unter Vorbehalt der Förderzusage.
03
Beratung
Die Analyse läuft nach der Bewilligung. Am Ende steht ein Maßnahmenplan.
04
Investitionsplanung
Wir prüfen, ob eine Maßnahme für Ressource.NRW in Frage kommt oder ob ein Förderkredit besser passt.
05
Nachweis
Wir unterstützen Sie bei den Unterlagen für die Bewilligungsstelle. Kommt es zur Investition, begleiten wir auch deren Antrag und Verwendungsnachweis.
Typische Fehler
Vertrag ohne Vorbehalt
Wer den Beratungsvertrag ohne Vorbehalt der Förderzusage unterschreibt, riskiert den Zuschuss.
Frist unterschätzt
Die Ressourceneffizienzberatung endet für Anträge am 31.12.2026. Ein Antrag braucht Vorlauf.
Innovation überschätzt
Ressource.NRW fördert nur Verfahren, die großtechnisch noch nicht angewendet werden. Eine übliche Ersatzanlage reicht nicht.
Auf die nächste Runde verlassen
Planen Sie die Investition nicht so, dass sie allein an Ressource.NRW hängt.
Kombinierbar mit …
- Beratung und Investition gehören zur selben Richtlinie.
- Für Investitionen mit Ressourceneinsparung kommt auch ein Förderkredit in Frage: NRW.BANK.Invest Zukunft fördert Effizienzvorhaben ab 20 % Ressourceneinsparung. Mehr auf unserer Seite NRW.BANK.Invest Zukunft.
- Ob Zuschuss und Kredit für dasselbe Vorhaben zusammen zulässig sind, prüfen wir vor dem Antrag anhand der Richtlinien beider Programme.
Häufige Fragen
Was bringt eine Ressourceneffizienzberatung in NRW?
Sie zeigt, wo Ihr Betrieb Material und Entsorgungskosten spart. Das Land übernimmt bis zu 50 % der Beratungskosten.
Bis wann kann ich die Ressourceneffizienzberatung beantragen?
Anträge sind letztmalig bis zum 31.12.2026 möglich. Planen Sie Vorlauf für den Antrag ein.
Muss ich vor Ressource.NRW eine Beratung machen?
Das prüfen wir vor dem Antrag anhand der aktuellen Förderbekanntmachung.
Läuft Ressource.NRW über die NRW.BANK?
Nein. Projektträger ist das Landesamt LANUK. Fachlich begleitet die Effizienz-Agentur NRW. Die NRW.BANK beschreibt das Programm nur auf ihrer Webseite.
Gibt es 2027 eine neue Runde Ressource.NRW?
Das ist offen, angekündigt ist keine. Wir melden uns, sobald wieder Anträge möglich sind.
Ihre Ansprechpartner
Vereinbaren Sie ein Erstgespräch oder rufen Sie uns an. Das Erstgespräch ist unverbindlich. Wir begleiten Betriebe im Westmünsterland und in ganz NRW – von Bocholt aus.
Lars Pooth
Prokurist
Raffael Küpper
Dipl.-Betriebswirt
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Stand: 20.10.2026. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.