Förderung & Zuschüsse · Beratung
BAFA-Beratungsförderung: 50 % Zuschuss für Ihre Unternehmensberatung
Die BAFA-Beratungsförderung heißt offiziell „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. KMU sind kleine und mittlere Unternehmen. Der Bund bezuschusst damit eine externe Beratung zu Fragen der Unternehmensführung, zum Beispiel zu Digitalisierung oder zur Nachfolge. Zuständig ist das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das Geld kommt aus dem Bundeshaushalt und dem Europäischen Sozialfonds Plus.
Für Betriebe in NRW übernimmt das BAFA 50 % der Beratungskosten. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 €, der Zuschuss beträgt also bis zu 1.750 € je Beratung. Eine Beratung umfasst höchstens fünf Tage. Sie können zwei Beratungen pro Jahr fördern lassen, insgesamt fünf. Wichtig: Anträge nimmt das BAFA nur noch bis zum 31.12.2026 an. Ein Nachfolgeprogramm ist bisher nicht angekündigt.
Wir sind für das Programm beim BAFA gelistet. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben passt, und stellen den BAFA-Antrag rechtzeitig.
Frist: Anträge nur bis 31.12.2026
Danach endet die Richtlinie. Ob es 2027 ein neues Programm gibt, ist offen. Zwischen Antrag und Beratungsbeginn liegen einige Schritte. Planen Sie deshalb Zeit ein und sprechen Sie uns früh an.
Kurzfakten zur BAFA-Förderung für Unternehmensberatung
Fördergeber
Bund (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), Bewilligung durch das BAFA, kofinanziert aus dem ESF Plus
Zielgruppe
Kleine und mittlere Unternehmen und Angehörige freier Berufe
Art und Höhe
Zuschuss; in NRW 50 % der Beratungskosten, in den neuen Bundesländern 80 %
Höchstbetrag
1.750 € je Beratung in NRW (50 % von höchstens 3.500 €); in den neuen Bundesländern 2.800 €
Laufzeit und Frist
Anträge bis 31.12.2026; Nachfolger nicht angekündigt
Antragsweg
Online beim BAFA
Antrag vor Beginn
Ja; der Beratungsvertrag darf erst nach dem Informationsschreiben des BAFA unterschrieben werden
Für wen es passt und für wen nicht
Das Programm passt, wenn …
- Ihr Betrieb ein kleines oder mittleres Unternehmen ist und Sie eine klar umrissene Frage mit externer Hilfe angehen wollen, zum Beispiel die Digitalisierung von Abläufen oder die Vorbereitung einer Übergabe.
- die Beratung in fünf Tage passt. Das sind höchstens 40 Stunden.
Es passt nicht, wenn …
- Ihr Unternehmen selbst eine Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung ist. Ausgeschlossen sind auch Unternehmen im Insolvenzverfahren, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Religionsgemeinschaften.
- dieselbe Beratung schon aus einem anderen öffentlichen Zuschuss bezahlt wird.
Ist Ihr Unternehmen jünger als ein Jahr? Dann brauchen Sie zusätzlich ein kostenloses Informationsgespräch bei einem Regionalpartner, etwa der IHK oder der Handwerkskammer. Wann es stattfinden muss, beschreiben BAFA und Kammern unterschiedlich. Wir klären den richtigen Zeitpunkt mit Ihnen.
So läuft es ab
01
Erstgespräch
Sie schildern Ihre Frage. Wir prüfen, ob das Programm passt und ob Sie noch Beratungen frei haben.
02
Antrag beim BAFA
Wir bereiten den Online-Antrag mit Ihnen vor. Sie reichen ihn ein, bevor die Beratung beginnt.
03
Informationsschreiben
Das BAFA schickt Ihnen ein Informationsschreiben. Erst danach unterschreiben wir gemeinsam den Beratungsvertrag.
04
Beratung
Wir beraten Sie, höchstens fünf Tage.
05
Verwendungsnachweis
Sie zahlen die Rechnung und reichen den Nachweis beim BAFA ein. Dafür haben Sie sechs Monate ab Erhalt des Informationsschreibens. Wir stellen die Unterlagen mit Ihnen zusammen.
06
Auszahlung
Das BAFA prüft den Nachweis und zahlt den Zuschuss aus.
Typische Fehler
Vertrag zu früh unterschrieben
Wer den Beratungsvertrag vor dem Informationsschreiben unterschreibt, setzt die Förderung für diese Beratung aufs Spiel.
Frist für den Nachweis verpasst
Der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben beim BAFA sein. Wer die Frist reißt, gefährdet den Zuschuss.
Mehrwertsteuer falsch gerechnet
Seit dem 15.11.2025 gilt: Wer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, bekommt den Zuschuss auf den Bruttobetrag. Manche Merkblätter sagen noch etwas anderes.
De-minimis-Grenze übersehen
Der Zuschuss zählt als De-minimis-Beihilfe, also als Kleinbeihilfe nach EU-Recht. Ihr Betrieb darf in drei Jahren höchstens 300.000 € solcher Beihilfen erhalten. Wir fragen das vorab ab.
Kombinierbar mit …
Eine Beratung, die aus einem anderen öffentlichen Zuschuss bezahlt wird, fördert das BAFA nicht. Für jede Beratung kommt also nur ein Zuschussprogramm in Frage. Ob sich die BAFA-Förderung mit weiteren Programmen verbinden lässt, prüfen wir vor dem Antrag anhand der Förderrichtlinien.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich die BAFA-Beratungsförderung beantragen, und was gilt 2027?
Anträge sind bis zum 31.12.2026 möglich. Danach endet die Richtlinie. Ein Nachfolgeprogramm hat der Bund bisher nicht angekündigt. Sobald sich das ändert, passen wir diese Seite an.
Wie hoch ist der Zuschuss in NRW?
50 % der Beratungskosten. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 €, der Zuschuss liegt also bei bis zu 1.750 € je Beratung.
Wie oft kann ich die Förderung nutzen?
Bis zu zweimal pro Jahr und höchstens fünfmal während der Laufzeit der Richtlinie.
Darf ich mit der Beratung schon anfangen?
Nein. Erst stellen Sie den Antrag, dann kommt das Informationsschreiben des BAFA. Erst danach unterschreiben Sie den Beratungsvertrag.
Was gilt, wenn mein Unternehmen jünger als ein Jahr ist?
Sie brauchen zusätzlich ein kostenloses Informationsgespräch bei einem Regionalpartner, etwa der IHK oder der Handwerkskammer. Den Zeitpunkt stimmen wir mit Ihnen ab.
Ihre Ansprechpartner
Die Zeit bis zum 31.12.2026 ist knapp. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch oder rufen Sie uns an. Das Erstgespräch ist unverbindlich.
Lars Pooth
Prokurist
Raffael Küpper
Dipl.-Betriebswirt
← Zurück zur Übersicht der Förderprogramme
Stand: 20.10.2026. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.