Förderung & Zuschüsse · Investition

GRW-Förderung: Zuschuss für Investitionen in Fördergebieten bundesweit

Mit der GRW-Förderung bezuschussen Bund und Länder Investitionen von Unternehmen in festgelegten Fördergebieten. GRW steht für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Gefördert werden gewerbliche Unternehmen, etwa beim Bau einer Halle oder dem Kauf einer Maschine.

Seit dem 01.01.2026 gilt ein neuer Koordinierungsrahmen. Danach erhalten kleine Unternehmen in C-Gebieten bis zu 35 %, mittlere bis zu 25 %. In D-Gebieten sind es bis zu 20 % und 10 %. In einigen Regionen liegen die Sätze höher, und die Länder dürfen niedriger fördern. Die Fördergebiete gelten bis Ende 2027.

Den Antrag stellen Sie bei der Förderbank oder Behörde Ihres Landes, und zwar bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge unterschreiben. Wir prüfen, ob Ihr Standort Fördergebiet ist und welche Landesrichtlinie gilt.

Kurzfakten zur GRW-Förderung

Fördergeber

Bund und Länder je zur Hälfte, Bewilligung durch das jeweilige Land

Zielgruppe

Gewerbliche Unternehmen mit einer Investition in einem GRW-Fördergebiet. Ausgenommen sind Branchen auf der Negativliste

Art und Höhe

Zuschuss als einzelbetriebliche Investitionsförderung, in Prozent der förderfähigen Kosten

Höchstsätze

Kleine Unternehmen bis 35 %, mittlere bis 25 %, große bis 15 %, je nach Region mehr

Laufzeit

Fördergebietskarte 01.01.2022 bis 31.12.2027. Umsetzung grundsätzlich in 36 Monaten

Antragsweg

Bei der Förderbank oder Behörde des Landes, in dem investiert wird

Antrag vor Beginn

Ja, vor Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen

GRW-Investitionsförderung: Sätze nach Gebiet und Größe

Gebiet

klein

mittel

groß

C-Gebiet mit schwacher Wirtschaftskraft oder hoher Arbeitslosigkeit

bis 35 %

bis 25 %

bis 15 %

Übrige C-Gebiete

bis 30 %

bis 20 %

bis 10 %

D-Gebiet

bis 20 %

bis 10 %

nur De-minimis

Klein heißt: unter 50 Beschäftigte, höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme. Mittel heißt: unter 250 Beschäftigte, höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. De-minimis ist eine EU-Regel für kleinere Beihilfen, derzeit höchstens 300.000 € in drei Jahren.

Je nach Region kommen Zuschläge dazu. C-Gebiete mit starkem Bevölkerungsrückgang erhalten 5 Prozentpunkte mehr. Auch an der Grenze zu Polen und Tschechien sind höhere Sätze möglich. Beispiele: In Suhl gelten 40/30/20 %, in den bayerischen Grenzlandkreisen um Hof 45/35/25 %.

Neu ab 2026: was sich geändert hat

  • Negativliste statt Positivliste. Förderfähig ist grundsätzlich jede Branche, die nicht ausgeschlossen ist. Ausgeschlossen sind unter anderem das Baugewerbe, der Handel mit Ausnahmen im Großhandel, Verkehr und Lagerei, Gastronomie sowie Land- und Forstwirtschaft.
  • Erleichterungen für KMU bis Ende 2028. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) brauchen 5 % mehr Dauerarbeitsplätze statt 10 %. Oder sie investieren mindestens 25 % statt 50 % mehr als ihre durchschnittlichen Abschreibungen. Neu ist außerdem: 10 % mehr Arbeitsproduktivität bei gehaltener Beschäftigung.
  • Länder ziehen nach. Die Länder passen ihre Richtlinien bis Ende 2026 an. Thüringen etwa verlangt laut Handwerkskammer Südthüringen weiter einen überregionalen Absatz.

Wer bewilligt in Ihrem Land?

Land

Fördergebiete

Antrag und Bewilligung

Baden-Württemberg

keine

entfällt

Bayern

ja, in Teilen

Bezirksregierung, Auszahlung über die LfA Förderbank Bayern

Berlin

ja

Investitionsbank Berlin (IBB)

Brandenburg

ja, in Teilen

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Bremen

ja

Bremer Aufbau-Bank, in Bremerhaven die BIS

Hamburg

auf Anfrage prüfen

auf Anfrage prüfen

Hessen

ja, in Teilen

WIBank

Mecklenburg-Vorpommern

ja

Landesförderinstitut M-V (LFI)

Niedersachsen

ja, in Teilen

NBank

Nordrhein-Westfalen

ja, in Teilen

NRW.BANK

Rheinland-Pfalz

ja, in Teilen

ISB, größere Zuschüsse das Wirtschaftsministerium

Saarland

ja

Wirtschaftsministerium Saarland

Sachsen

ja, in Teilen

Sächsische Aufbaubank (SAB)

Sachsen-Anhalt

ja

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

ja, in Teilen

IB.SH

Thüringen

ja, in Teilen

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Angaben für Berlin und Bremen gleichen wir vor dem Antrag mit der Förderbank ab.

Beispiel NRW: Borken nein, Wesel und Kleve ja

Der Kreis Borken ist kein GRW-Fördergebiet. Die Kreise Wesel und Kleve sind es. Teile des Kreises Wesel sind C1-Gebiet, die Kategorie mit den höchsten Sätzen in NRW. Für die GRW-Förderung in NRW müssen die förderfähigen Ausgaben mindestens 150.000 € betragen. Antrag bei der NRW.BANK.

Eine Besonderheit in NRW ist die GRW-Beratungsförderung. Sie übernimmt bis zu 50 % der Beratungskosten, höchstens 1.000 € je Tagewerk. Sie richtet sich an Unternehmen in den Fördergebieten. Ob andere Länder Beratung aus GRW-Mitteln fördern, prüfen wir im Einzelfall.

Wie prüfe ich, ob mein Standort Fördergebiet ist?

Einen Überblick gibt die Fördergebietskarte des Bundeswirtschaftsministeriums. Verbindlich ist die Liste im Anhang des Koordinierungsrahmens. In NRW hilft der Fördergebietsfinder der NRW.BANK, sonst die Landesrichtlinie oder die Förderbank. Prüfen Sie die Gemeinde, nicht nur den Kreis.

So arbeiten wir mit Ihnen

01

Erstgespräch

Wir klären Standort, Branche, Unternehmensgröße und Vorhaben.

02

Prüfung

Wir prüfen Gebiet, Landesrichtlinie und die Voraussetzungen der Förderung.

03

Antrag vor Beginn

Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor. Erst danach unterschreiben Sie Verträge.

04

Umsetzung

Wir behalten die 36 Monate und die Auflagen mit Ihnen im Blick.

05

Verwendungsnachweis

Wir stellen die Nachweise mit Ihnen zusammen.

06

Über die Umsetzung hinaus

Investition und Arbeitsplätze sind mindestens fünf Jahre gebunden. Diese Frist behalten wir mit Ihnen im Blick.

Typische Fehler

Branche nicht abgeglichen

Bau und Handel stehen auf der Negativliste.

Alte Zahlen verwendet

Viele Landesrichtlinien werden 2026 angepasst.

Eigenbeitrag vergessen

Mindestens 25 % der Kosten müssen aus nicht geförderten Mitteln kommen.

Kombinierbar mit …

In NRW gibt es beim Kredit NRW.BANK.Gründung und Wachstum einen Vorzugszins für Vorhaben in Fördergebieten (siehe NRW.BANK-Förderkredite). Andere Kombinationen prüfen wir anhand der Merkblätter beider Programme.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat die GRW-Förderung?

Standort im Fördergebiet, Branche nicht auf der Negativliste, Antrag vor Beginn. Dazu kommt das Kriterium zu Arbeitsplätzen, Investition oder Produktivität.

Ist der Kreis Borken ein GRW-Fördergebiet?

Nein. Die Kreise Wesel und Kleve gehören dazu.

Gibt es eine Mindestinvestition?

Bundesweit nicht. Die Länder legen eigene Untergrenzen fest, in NRW 150.000 € förderfähige Ausgaben.

Wo beantrage ich die GRW-Förderung in Thüringen?

Bei der Thüringer Aufbaubank (TAB).

Wie lange gelten die Fördergebiete?

Bis 31.12.2027. Eine neue Regelung wird frühestens ab 2028 erwartet.

Lars Pooth
Prokurist

Raffael Küpper
Dipl.-Betriebswirt