Förderung & Zuschüsse · Investition
GRW-Förderung: Zuschuss für Investitionen in Fördergebieten bundesweit
Mit der GRW-Förderung bezuschussen Bund und Länder Investitionen von Unternehmen in festgelegten Fördergebieten. GRW steht für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Gefördert werden gewerbliche Unternehmen, etwa beim Bau einer Halle oder dem Kauf einer Maschine.
Seit dem 01.01.2026 gilt ein neuer Koordinierungsrahmen. Danach erhalten kleine Unternehmen in C-Gebieten bis zu 35 %, mittlere bis zu 25 %. In D-Gebieten sind es bis zu 20 % und 10 %. In einigen Regionen liegen die Sätze höher, und die Länder dürfen niedriger fördern. Die Fördergebiete gelten bis Ende 2027.
Den Antrag stellen Sie bei der Förderbank oder Behörde Ihres Landes, und zwar bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge unterschreiben. Wir prüfen, ob Ihr Standort Fördergebiet ist und welche Landesrichtlinie gilt.
Kurzfakten zur GRW-Förderung
Fördergeber
Bund und Länder je zur Hälfte, Bewilligung durch das jeweilige Land
Zielgruppe
Gewerbliche Unternehmen mit einer Investition in einem GRW-Fördergebiet. Ausgenommen sind Branchen auf der Negativliste
Art und Höhe
Zuschuss als einzelbetriebliche Investitionsförderung, in Prozent der förderfähigen Kosten
Höchstsätze
Kleine Unternehmen bis 35 %, mittlere bis 25 %, große bis 15 %, je nach Region mehr
Laufzeit
Fördergebietskarte 01.01.2022 bis 31.12.2027. Umsetzung grundsätzlich in 36 Monaten
Antragsweg
Bei der Förderbank oder Behörde des Landes, in dem investiert wird
Antrag vor Beginn
Ja, vor Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen
GRW-Investitionsförderung: Sätze nach Gebiet und Größe
Gebiet
klein
mittel
groß
C-Gebiet mit schwacher Wirtschaftskraft oder hoher Arbeitslosigkeit
bis 35 %
bis 25 %
bis 15 %
Übrige C-Gebiete
bis 30 %
bis 20 %
bis 10 %
D-Gebiet
bis 20 %
bis 10 %
nur De-minimis
Klein heißt: unter 50 Beschäftigte, höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme. Mittel heißt: unter 250 Beschäftigte, höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. De-minimis ist eine EU-Regel für kleinere Beihilfen, derzeit höchstens 300.000 € in drei Jahren.
Je nach Region kommen Zuschläge dazu. C-Gebiete mit starkem Bevölkerungsrückgang erhalten 5 Prozentpunkte mehr. Auch an der Grenze zu Polen und Tschechien sind höhere Sätze möglich. Beispiele: In Suhl gelten 40/30/20 %, in den bayerischen Grenzlandkreisen um Hof 45/35/25 %.
Neu ab 2026: was sich geändert hat
- Negativliste statt Positivliste. Förderfähig ist grundsätzlich jede Branche, die nicht ausgeschlossen ist. Ausgeschlossen sind unter anderem das Baugewerbe, der Handel mit Ausnahmen im Großhandel, Verkehr und Lagerei, Gastronomie sowie Land- und Forstwirtschaft.
- Erleichterungen für KMU bis Ende 2028. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) brauchen 5 % mehr Dauerarbeitsplätze statt 10 %. Oder sie investieren mindestens 25 % statt 50 % mehr als ihre durchschnittlichen Abschreibungen. Neu ist außerdem: 10 % mehr Arbeitsproduktivität bei gehaltener Beschäftigung.
- Länder ziehen nach. Die Länder passen ihre Richtlinien bis Ende 2026 an. Thüringen etwa verlangt laut Handwerkskammer Südthüringen weiter einen überregionalen Absatz.
Wer bewilligt in Ihrem Land?
Land
Fördergebiete
Antrag und Bewilligung
Baden-Württemberg
keine
entfällt
Bayern
ja, in Teilen
Bezirksregierung, Auszahlung über die LfA Förderbank Bayern
Berlin
ja
Investitionsbank Berlin (IBB)
Brandenburg
ja, in Teilen
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Bremen
ja
Bremer Aufbau-Bank, in Bremerhaven die BIS
Hamburg
auf Anfrage prüfen
auf Anfrage prüfen
Hessen
ja, in Teilen
WIBank
Mecklenburg-Vorpommern
ja
Landesförderinstitut M-V (LFI)
Niedersachsen
ja, in Teilen
NBank
Nordrhein-Westfalen
ja, in Teilen
NRW.BANK
Rheinland-Pfalz
ja, in Teilen
ISB, größere Zuschüsse das Wirtschaftsministerium
Saarland
ja
Wirtschaftsministerium Saarland
Sachsen
ja, in Teilen
Sächsische Aufbaubank (SAB)
Sachsen-Anhalt
ja
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
ja, in Teilen
IB.SH
Thüringen
ja, in Teilen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Angaben für Berlin und Bremen gleichen wir vor dem Antrag mit der Förderbank ab.
Beispiel NRW: Borken nein, Wesel und Kleve ja
Der Kreis Borken ist kein GRW-Fördergebiet. Die Kreise Wesel und Kleve sind es. Teile des Kreises Wesel sind C1-Gebiet, die Kategorie mit den höchsten Sätzen in NRW. Für die GRW-Förderung in NRW müssen die förderfähigen Ausgaben mindestens 150.000 € betragen. Antrag bei der NRW.BANK.
Eine Besonderheit in NRW ist die GRW-Beratungsförderung. Sie übernimmt bis zu 50 % der Beratungskosten, höchstens 1.000 € je Tagewerk. Sie richtet sich an Unternehmen in den Fördergebieten. Ob andere Länder Beratung aus GRW-Mitteln fördern, prüfen wir im Einzelfall.
Wie prüfe ich, ob mein Standort Fördergebiet ist?
Einen Überblick gibt die Fördergebietskarte des Bundeswirtschaftsministeriums. Verbindlich ist die Liste im Anhang des Koordinierungsrahmens. In NRW hilft der Fördergebietsfinder der NRW.BANK, sonst die Landesrichtlinie oder die Förderbank. Prüfen Sie die Gemeinde, nicht nur den Kreis.
So arbeiten wir mit Ihnen
01
Erstgespräch
Wir klären Standort, Branche, Unternehmensgröße und Vorhaben.
02
Prüfung
Wir prüfen Gebiet, Landesrichtlinie und die Voraussetzungen der Förderung.
03
Antrag vor Beginn
Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor. Erst danach unterschreiben Sie Verträge.
04
Umsetzung
Wir behalten die 36 Monate und die Auflagen mit Ihnen im Blick.
05
Verwendungsnachweis
Wir stellen die Nachweise mit Ihnen zusammen.
06
Über die Umsetzung hinaus
Investition und Arbeitsplätze sind mindestens fünf Jahre gebunden. Diese Frist behalten wir mit Ihnen im Blick.
Typische Fehler
Branche nicht abgeglichen
Bau und Handel stehen auf der Negativliste.
Alte Zahlen verwendet
Viele Landesrichtlinien werden 2026 angepasst.
Eigenbeitrag vergessen
Mindestens 25 % der Kosten müssen aus nicht geförderten Mitteln kommen.
Kombinierbar mit …
In NRW gibt es beim Kredit NRW.BANK.Gründung und Wachstum einen Vorzugszins für Vorhaben in Fördergebieten (siehe NRW.BANK-Förderkredite). Andere Kombinationen prüfen wir anhand der Merkblätter beider Programme.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen hat die GRW-Förderung?
Standort im Fördergebiet, Branche nicht auf der Negativliste, Antrag vor Beginn. Dazu kommt das Kriterium zu Arbeitsplätzen, Investition oder Produktivität.
Ist der Kreis Borken ein GRW-Fördergebiet?
Nein. Die Kreise Wesel und Kleve gehören dazu.
Gibt es eine Mindestinvestition?
Bundesweit nicht. Die Länder legen eigene Untergrenzen fest, in NRW 150.000 € förderfähige Ausgaben.
Wo beantrage ich die GRW-Förderung in Thüringen?
Bei der Thüringer Aufbaubank (TAB).
Wie lange gelten die Fördergebiete?
Bis 31.12.2027. Eine neue Regelung wird frühestens ab 2028 erwartet.
Ihre Ansprechpartner
Vereinbaren Sie ein Erstgespräch oder rufen Sie uns an. Das Erstgespräch ist unverbindlich.
Lars Pooth
Prokurist
Raffael Küpper
Dipl.-Betriebswirt
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Stand: 20.10.2026. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.
Quellen (23)
- Koordinierungsrahmen der GRW ab 01.01.2026
- Bundeswirtschaftsministerium, Pressemitteilung 06.01.2026
- Bundeswirtschaftsministerium, GRW-Fördergebiete 2022–2027
- Förderdatenbank des Bundes, GRW
- Deutscher Bundestag, hib 815/2026
- HWK Südthüringen, GRW-Kurzüberblick (28.05.2026)
- StMWi Bayern, Koordinierungsrahmen mit Anhang
- GRW-Richtlinie NRW
- Durchführungserlass GRW-Beratungsförderung NRW
- NRW.BANK, Fördergebietsfinder
- Bundestag, Drucksache 21/7943 (Baden-Württemberg)
- Landesförderinstitut M-V, Merkblatt GRW
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Merkblatt GRW
- Förderdatenbank, Bayern
- Förderdatenbank, Brandenburg
- Förderdatenbank, Hessen
- Förderdatenbank, Niedersachsen
- Förderdatenbank, Rheinland-Pfalz
- Förderdatenbank, Saarland
- Förderdatenbank, Sachsen
- Förderdatenbank, Schleswig-Holstein
- Berlin (Sekundärquelle)
- Bremen (Sekundärquelle)